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Gespa-Sperrliste: 2.597 Domains und ihre Wirkung erklärt

Visualisierung der Gespa-Sperrliste mit blockierten Domains für illegale Online-Wettanbieter in der Schweiz

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Warum die Gespa-Sperrliste die unsichtbare Mauer um den CH-Wettmarkt ist

Ein Stammleser hat mir vor zwei Jahren eine schlichte Frage gestellt: «Warum lädt diese Wett-Seite, die meine Kollegen in Deutschland nutzen, bei mir einfach nicht?» Die Antwort lautete: Gespa-Sperrliste. Genauer gesagt, eine technische DNS-Sperre, die Schweizer Internet-Provider verpflichtend umsetzen müssen. Was wie ein bürokratisches Detail klingt, ist tatsächlich das wichtigste Werkzeug, mit dem die interkantonale Geldspielaufsicht den Markt formt – und gleichzeitig der häufigste Grund, warum Schweizer Darts-Tippende plötzlich vor einer leeren Seite stehen.

Die Liste der gesperrten Domains erreichte im August 2026 mit 2.597 Einträgen einen neuen Rekordwert und wuchs allein zwischen Mai und August um 129 Adressen. Das ist keine theoretische Zahl. Hinter jeder einzelnen Domain steht ein Anbieter, der entweder bewusst auf den Schweizer Markt zielt oder versucht, mit Sprach- und Zahlungsoptionen auf CHF-Spielende einzuwirken. Die Gespa stellt damit etwas zur Verfügung, das in fast keinem anderen europäischen Land in dieser Konsequenz existiert: eine durchsetzbare Negativ-Liste mit klarer rechtlicher Grundlage.

In den nächsten Abschnitten zeige ich die technische Mechanik, den Aktualisierungsrhythmus und das, was ein Schweizer Darts-Wetter aus der Liste tatsächlich für seine eigenen Wett-Entscheidungen herausziehen kann. Der Fokus liegt auf der Praxis, nicht auf der Rechtsdogmatik.

Wie die DNS-Sperre technisch funktioniert

Stell dir vor, du tippst die Domain eines britischen Wettanbieters in deinen Browser ein. Statt der erwarteten Startseite siehst du eine Stop-Seite – meist mit Gespa-Logo und einem kurzen Hinweis, dass dieser Anbieter in der Schweiz nicht über die nötige Konzession verfügt. Was technisch passiert ist: dein Internet-Provider hat die DNS-Anfrage abgefangen und die Domain zu einer Schweizer Hinweisseite umgeleitet, anstatt sie zur tatsächlichen IP-Adresse aufzulösen.

Der entscheidende Punkt: die Sperre wirkt auf der Ebene der Namensauflösung, nicht auf der Ebene der eigentlichen Datenpakete. Das macht sie technisch sehr leicht umgehbar – ein anderer öffentlicher DNS-Resolver, ein VPN oder die direkte Eingabe einer IP-Adresse genügen oft, um die Sperre zu umgehen. Genau das ist auch der Grund, warum die Gespa selbst die Liste nicht als Hochsicherheits-Mauer beschreibt, sondern als Signal-System.

Verpflichtet zur Umsetzung sind alle Schweizer Telekom-Anbieter mit Konzession nach dem Fernmeldegesetz. Sie müssen die Liste mindestens einmal pro Quartal aktualisieren. In der Praxis arbeiten die grossen Anbieter mit deutlich kürzeren Zyklen. Wer als Darts-Tippender feststellt, dass eine bisher funktionierende Seite plötzlich nicht mehr erreichbar ist, kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die Domain seit dem letzten Listen-Update neu aufgenommen wurde.

Wer entscheidet, was auf die Liste kommt

Eine Frage, die mir Schweizer Leser regelmässig stellen: «Steht da jemand und sammelt das alles per Hand?» Im Prinzip ja – wenn auch mit deutlich mehr Struktur, als der Ausdruck vermuten lässt. Die Gespa als interkantonale Aufsichtsbehörde führt die Liste, prüft eingehende Hinweise und entscheidet über die Aufnahme. Hinweise kommen aus drei Hauptquellen: aus eigener Marktbeobachtung, aus Meldungen von Sporttip und der Loterie Romande sowie aus internationalen Datenaustausch-Netzwerken.

Eine Domain landet nicht zufällig auf der Liste. Voraussetzung ist, dass der dahinter stehende Anbieter aktiv auf das Schweizer Publikum zielt – etwa durch Sprachversionen in Deutsch, Französisch oder Italienisch, durch Werbung in CH-Medien, durch CHF als Standardwährung oder durch die explizite Erwähnung von Schweizer Sportwett-Märkten. Eine generische britische Wett-Seite ohne CH-Bezug landet seltener auf der Liste als ein Anbieter, der gezielt Schweizer Darts-Fans mit Aktionen zum WM-Block bewirbt.

Bevor eine Domain aufgenommen wird, läuft ein internes Verfahren mit Anhörungsmöglichkeit. Der Betreiber kann sich gegen die Sperre wehren – Beschwerden gehen an die Aufsichtskommission. In der Praxis ziehen viele Anbieter ihre CH-Aktivitäten zurück, statt das Beschwerdeverfahren zu führen. Andere reagieren mit neuen Domain-Namen, die innerhalb weniger Wochen erneut auf der Liste landen können. Dieses Katz-und-Maus-Spiel ist mit ein Grund dafür, dass die Liste 2.597 Einträge erreicht hat.

Was die Gespa selbst zur Wirksamkeit sagt

Was eine Sperrliste tatsächlich bewirkt, lässt sich am ehrlichsten von der Behörde selbst beantworten, die sie verantwortet. Patrik Eichenberger, stellvertretender Direktor der Gespa, hat dazu im Sommer 2026 eine bemerkenswert nüchterne Einschätzung formuliert: Sporttip als der grössere lizenzierte Anbieter profitiert messbar davon, dass die direkte Erreichbarkeit ausländischer Konkurrenten erschwert wird, gleichzeitig betont die Aufsicht selbst die Grenzen des Werkzeugs.

Die Sperre hält weitgehend, was sie verspricht – sie lässt sich aber mit technischen Mitteln relativ einfach umgehen. Ihre eigentliche Leistung sieht die Gespa im informationellen Effekt: Schweizer Spielende sehen die Stop-Seite und wissen damit, dass sie sich gerade ausserhalb des konzessionierten Marktes bewegen. Wer trotzdem weitermacht, tut dies in voller Kenntnis des Risikos. Das ist eine Formulierung, die für eine Aufsichtsbehörde überraschend ehrlich ist und genau den Punkt trifft, den ich aus meiner Beratungspraxis kenne.

In Zahlen lässt sich das nicht trivial messen. Aber drei Indikatoren sprechen für die Wirksamkeit: Der Bruttogewinn von Swisslos bei Sportwetten ist zwischen 2018 und 2026 von 21 auf 182 Millionen Franken gestiegen – ein Wachstum von 767 Prozent in sechs Jahren. Ein Teil davon erklärt sich durch das BGS und die Verlagerung von Nutzenden auf legale Angebote. Gleichzeitig zeigen die Anstrengungen ausländischer Anbieter, dauernd neue Domain-Namen einzuführen, dass der Schweizer Markt nach wie vor wirtschaftlich attraktiv erscheint.

Welche Darts-Anbieter typischerweise gesperrt sind

In meinen Workshops kommt regelmässig die konkrete Frage: «Welche grossen Namen sind betroffen?» Ohne Einzel-Aussagen treffen zu wollen – die Liste ist öffentlich, die Auswertung mache ich gerne entlang von Mustern, nicht entlang von Empfehlungen. Auf der Liste finden sich vor allem internationale Anbieter mit starkem Darts-Portfolio, die in Grossbritannien, Malta, Gibraltar, dem Vereinigten Königreich oder Curaçao lizenziert sind. Genau die Anbieter, die in Foren oft als «die mit den besten Quoten beim PDC-Block» beschrieben werden.

Auffällig ist, dass jede Welle neuer Sperrungen typischerweise rund um grosse Major-Turniere stattfindet – vor und während der WM, vor dem World Matchplay, vor der Premier League. Das hat einen einfachen Grund: dann investieren ausländische Anbieter besonders in CH-Sichtbarkeit, also auch in Domains mit deutschsprachiger Aufmachung. Genau dort schaut die Gespa besonders genau hin.

Update-Rhythmus und Beschwerdeverfahren

Die Liste wird laufend aktualisiert, in der Regel mehrmals pro Monat. Wer die offizielle Übersicht der Gespa konsultiert, sieht das Datum der letzten Aufnahme und der letzten Streichung. Streichungen sind selten – sie passieren entweder, weil der Anbieter eine CH-konforme Lösung gefunden hat, oder weil er seinen CH-Markt komplett verlassen hat. Häufiger werden Domains stillgelegt und durch leicht abweichende Schreibweisen ersetzt.

Wer als Betreiber gegen die Aufnahme vorgehen will, hat dreissig Tage Zeit, eine Einsprache zu formulieren. In der Praxis enden diese Verfahren selten zugunsten des Betreibers – die rechtliche Grundlage im BGS und der Konzessionspraxis ist eng. Für Schweizer Tippende ist das Beschwerdeverfahren ohnehin nicht relevant; relevant ist nur das Endergebnis, das in der Liste sichtbar wird.

Was passiert, wenn ich technisch eine gesperrte Darts-Wett-Domain aufrufe?

Du landest auf einer offiziellen Gespa-Hinweisseite, die dich darüber informiert, dass der Anbieter in der Schweiz nicht konzessioniert ist. Dein Internet-Provider ist gesetzlich verpflichtet, diese Umleitung umzusetzen. Strafbar machst du dich durch den blossen Aufruf nicht – die rechtlichen Konsequenzen treffen den Anbieter, nicht die einzelne Privatperson.

Wer entscheidet, welche Domain auf der Gespa-Sperrliste landet?

Die Entscheidung trifft die interkantonale Geldspielaufsicht Gespa selbst, nach internem Prüfverfahren mit Anhörungsmöglichkeit für den Betreiber. Hinweise kommen aus eigener Marktbeobachtung, aus Meldungen lizenzierter CH-Anbieter und aus internationalem Datenaustausch. Aufgenommen werden Domains, die ohne Konzession aktiv auf das Schweizer Publikum zielen.